Einzugsermächtigung widerrufe
Was passiert, wenn ich meine Einzugsermächtigung widerrufe?
Dem Widerruf einer Einzugsermächtigung kommen wir selbstverständlich nach. Allerdings ist jedes Mitglied nach der Vereinssatzung verpflichtet eine Lastschriftermächtigung zu erteilen. Die Corona-Krise, die auch für unsere wirtschaftliche Situation eine große Herausforderung bedeutet, stellt leider keine Ausnahme dar. Die Satzung schreibt die Zahlung des Beitrags für das Quartal im Voraus per Lastschrift vor. Es gibt keine zulässige Möglichkeit die Lastschriftermächtigung zurück zu ziehen. Dies
würde einen Satzungsverstoß durch dich als Mitglied darstellen. Organisatorisch würdest du dann aufgefordert der Satzungspflicht nachzukommen. Die ggf. entstehenden Kosten gingen zu deinen Lasten. Dies gilt ebenso für den Fall einer Rückgabe von Lastschriften, einer Beitragszahlung durch Überweisung und einer Teilzahlung auf den fälligen Vereinsbeitrag. Bedenke also daneben bitte, dass die Beiträge bei uns auch deswegen so unvergleichlich niedrig sein können, weil es solche
Vereinheitlichungen gilt und es keiner individuellen Verwaltung von 60.000 Mitgliedskonten bedarf.