Zum Hauptinhalt springen

Abbuchung

 

 

Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus zum 1. des Monats abgebucht. Findet der Vertragsabschluss vor dem 1. eines Monats statt, wird der anteilige Monatsbeitrag des laufenden Monats mitberechnet. Wenn der 1.Tag des Monats nicht auf einen Bankarbeitstag fällt, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag. Für die Mitgliedschaft ist eine Einwilligung ins SEPA-Lastschriftverfahren notwendig.

Inhaltsverzeichnis