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Abbuchung

Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils vierteljährlich im Voraus zum 1.Tag des ersten Monats des Quartals, also am 1.Januar, 1.April, 1.Juli, 1.Oktober abgebucht. Wenn der 1.Tag des Monats des Quartals nicht auf einen Bankarbeitstag fällt, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag. Für die Mitgliedschaft ist eine Einwilligung ins SEPA-Lastschriftverfahren notwendig.

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