Gemäß § 10 der aktuellen Vereinssatzung müssen Anträge an die ordentliche Mitgliederversammlung grundsätzlich spätestens bis zum 01.03. eines jeden Jahres schriftlich beim Vorstand eingegangen sein.
Laut Satzung hätte der Termin für die Antragstellung (1. März) auch durch Aushang in den Centern bekanntgegeben werden sollen.
Dies ist leider nur im Newsletter und auf der Homepage rechtzeitig geschehen. Zur Wahrung der Mitgliederrechte hat der Vorstand beschlossen:
Für die ordentliche Mitgliederversammlung am 25. April 2026 werden abweichend von der regulären Frist auch Anträge berücksichtigt, die bis spätestens 20. März 2026 beim Vorstand eingehen. Für die Antragstellung wird die Textform zugelassen.
Anträge können über unser Online-Formular Antrag zur Mitgliederversammlung, per E-Mail an vorstand@sportspass.de oder per Papier-Formular, das an den Rezeptionen ausliegt, gestellt werden.
Anträge können von allen Mitgliedern gestellt werden.
Der Vorstand
