Liebes Mitglied,
wir hoffen, Du bist gut und vor allem gesund in das neue Jahr gestartet.
Das Jahr 2024 hatte unseren Verein vor große Herausforderungen gestellt. Steigende Kosten,
wirtschaftliche Unsicherheiten und die Notwendigkeit, neue Wege zu finden, um unseren Verein
zukunftsfähig aufzustellen, prägten die vergangenen Monate. Doch gemeinsam haben wir als
sportspaß-Familie gezeigt, welche Kraft in unserer Gemeinschaft steckt. Dafür ein herzliches
Dankeschön.
Heute möchten wir dich über die Frist für Anträge zur Mitgliederversammlung informieren:
Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung findet am 10. Mai 2025 statt.
Gemäß unserer Satzung müssen Anträge an die ordentliche Mitgliederversammlung bis
spätestens 01. März 2025 schriftlich oder in Textform beim Vorstand eingereicht werden. Der
Vorstand akzeptiert Anträge, die per E-Mail eingereicht werden.
Um die Bearbeitung zu erleichtern, bitten wir dich, folgende Formalien (Reihenfolge) beim
Antrag einzuhalten:
1. Vor- und Nachname
2. Mitgliedsnummer
3. Überschrift (max. 5 Wörter)
4. Antrag mit einer klaren Formulierung, was die Mitglieder-versammlung beschließen soll!
5. Hintergrund und Begründung des Antrags
6. Datum und Unterschrift
Das Formular kannst du über den folgenden Link herunterladen: FormularMV2025DINA4_HR.pdf
Es besteht auch die Möglichkeit das Formular online auszufüllen: Antrag zur Mitgliederversammlung
Das Formular erhältst du ebenfalls an unseren Rezeptionen oder zum Download auf unserer
Website.
Bitte sende den Antrag entweder per E-Mail oder per Post
vorstand@sportspass.de
Betreff: Mitgliederversammlung
sportspaß e.V. Vorstand
Stichwort: Mitgliederversammlung
Westphalensweg 11
20099 Hamburg
Anträge können von allen Mitgliedern des Vereins gestellt werden.
Später eingereichte Anträge (außer Satzungsänderungen) können nur behandelt werden, wenn
die Mitgliederversammlung ihre Dringlichkeit anerkennt. Dies erfolgt durch einen Beschluss mit
einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen.